Nach Corona: Haben Sie Probleme mit Ihrem Fluggutschein?

d. 9. juni 2021

 

Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie haben viele Kunden zugestimmt, für ihre ungenutzten Tickets statt Geld einen Gutschein zu erhalten.

 

Zahlreiche Passagiere nahmen Gutscheine in der Erwartung entgegen, diese jederzeit problemlos für zukünftige Flüge einlösen zu können. Andere Reisende akzeptierten Gutscheine, da ihnen von der Fluggesellschaft kein Bargeld angeboten wurde. Einige Passagiere haben sogar bewusst auf Bargeld verzichtet, um zu verhindern, dass ihre Fluggesellschaft noch größeren finanziellen Belastungen ausgesetzt wird, als dies bereits bei der aktuellen Gesundheitskrise der Fall ist.

 

 

Leider haben viele Fluggäste nun Probleme beim Einlösen von Gutscheinen, da manche Reisebüros und Fluggesellschaften die Einlösung von Gutscheinen unnötig erschweren.

Gutscheine der verschiedenen Unternehmen gibt es in vielen unterschiedliche Formen, weshalb eine Vielzahl von Problemen auftreten kann. Grundsätzlich wäre ein elektronischer Rabattcoupon die beste Lösung: Beim Ticketkauf können Sie einfach den Gutscheincode eingeben und erhalten den Rabatt.

Leider haben sich nicht alle Agenturen und Fluggesellschaften für diese kundenfreundliche Lösung entschieden.

 

 

 

Kunden, die einen Gutschein akzeptiert haben und nun versuchen, damit ein neues Ticket zu kaufen, stellen oft fest, dass die Verwendung ihres Gutscheins mit Schwierigkeiten behaftet sein kann.

Zum Beispiel:

  •  Einige Gutscheine sind in ihrer Einsetzbarkeit eingeschränkt, z.B. sie können nur für eine begrenzten Anzahl von Flugzielen oder für einen begrenzten Zeitraum eingelöst werden.
     
  •  Beim Bezahlen einer neuen Flugreise mit Hilfe eines Gutscheins fallen hohe Verwaltungsgebühren an.
     
  •  Und manchmal sind die Preise für Flüge, die mit Gutscheinen gekauft wurden, viel höher als der Preis für denselben Flug bei Barzahlung.

 

 

 

Glücklicherweise machen Verbraucherschutzgesetze diese Art von Verhalten oft gesetzeswidrig. Die Gesetzmäßigkeit ist in der Regel von den Rechtsbestimmungen des Landes, in dem der Kunde lebt, abhängig.

 

Als Flugpassagier haben Sie möglicherweise das Recht, den erhaltenen Gutschein zurückzugeben und sich stattdessen den Wert auszahlen zu lassen. In anderen Fällen haben Sie möglicherweise Anspruch auf Erlass oder Erstattung von Gebühren und anderen zusätzlichen Kosten.

Generell scheint die Verwendung von Gutscheinen zum Kauf von Tickets jedoch oft ein sehr undurchsichtiger Prozess zu sein.

 

Wir von Flugrückerstattung.de können Ihnen dabei helfen, Ihr Geld anstelle des Fluggutschein zu erhalten oder alle Ihre Gebühren zurückerstattet zu bekommen, und wir sind bereit dazu, den Kampf mit der Fluggesellschaft oder der Agentur aufzunehmen, wenn sie sich weigern, der Forderung nachzukommen.

Wenn Sie unsere Hilfe benötigen, können Sie Ihre Forderung unten einreichen und eine kostenlose Einschätzung Ihres Falles erhalten.

Klicken Sie hier, zur Einreichung Ihrer Forderung:

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen:

Ihre Rechte bei abgesagten Flügen

 

 

Diese Website verwendet Cookies
Um unsere Website, unsere Dienstleistung und Annoncen persönlich zu gestalten und um Ihr Erlebnis bei deren Nutzung zu verbessern, verwenden wir Cookies. Cookies werden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ihrem Besuch gespeichert und können in Ihrem Browser gelöscht werden.
Notwendige Cookies
Diese Cookies werden verwendet, um Sie als einzigartigen Nutzer zu identifizieren, wenn Sie Daten auf der Website eingeben. Sie können nicht abgewählt werden und werden für maximal 1 Stunde gespeichert. Die Cookies kommen von: flugrückerstattung.de.
Leistungs und Funktionalitäts Cookies
Um die Vorlieben des Benutzers im Gedächtnis zu behalten, die Leistung von Elementen der Website nachzuverfolgen und zu verbessern und um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, verwenden wir Cookies. Diese Cookies kommen von : flugrückerstattung.de, google.com, bing.com, facebook.com, trustpilot.com.
Statistik Cookies
Um die Leistung der Website in Bezug auf Anzahl der Besuche, Interaktion, Dauer der Besuche usw. zu messen, verwenden wir Cookies. Diese Cookies kommen von: flugrückerstattung.de, google.com.
Marketing Cookies
Um Werbung zur Verfügung zu stellen, die für den Benutzer von Bedeutung ist, verwenden wir Cookies, um unsere Werbung über mehrer Geräte, Websites und Browsers hinweg zu koordinieren. Diese kommen von: google.com, googleadservices.com, doubleclick.net, bing.com, bat.bing.com, facebook.com.