Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von Flugrückerstattung.de

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die geltenden Regeln für die Zusammenarbeit zwischen dem geschädigten Flugpassagier (dem Mandanten) und Flugrückerstattung.de. Der Mandant akzeptiert die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er seine Rechtsangelegenheit auf der Website www.flugrueckerstattung.de an Flugrückerstattung einreicht. Zuletzt aktualisiert am 25. September 2023.

Allgemeine Informationen

Flugrückerstattung.de ApS
/SYNCON INTERNATIONAL ApS
Beedstraße 54
40468 Düsseldorf K

E-Mail: kontakt@flugrueckerstattung.de
Telefonnummer: (040) 4067559221

USt-IdNr.: DK-32561950

  1. 1. Leistungen von Flugrückerstattung

    1. a) Einschätzung der Durchsetzbarkeit der Entschädigungsforderung des Mandanten.
    2. b) Berechnung des möglichen Entschädigungs- oder Rückerstattungsbetrages.
    3. c) Vorlage der Forderung gegenüber der Fluggesellschaft.
    4. d) Durchsetzen der Forderung, wenn notwendig mit gerichtlicher Hilfe.
    5. e) Aushandeln eines Vergleiches mit der Fluggesellschaft.
    6. f) Eintreiben und Auszahlen von Kompensationsbetrag und / oder Entschädigung an den Mandanten.
    7. g) Regelmäßiges Informieren des Mandanten über den Verlauf der Angelegenheit.
  2. 2. Pflichten des Mandanten

    Der Mandant verpflichtet sich zu Folgendem:

    1. a) Unaufgefordert und ohne schuldhaftes Zögern alle wesentlichen Informationen bezüglich der Angelegenheit an Flugrückerstattung weiterzugeben, sowohl zu Beginn, als auch während des weiteren Verlaufs des Verfahrens, z.B. wenn sich die Fluggesellschaft dazu entscheidet, die Entschädigung direkt an den Mandanten auszuzahlen.
    2. b) Anfragen von Flugrückerstattung wahrheitsgemäß und ohne schuldhaftes Zögern zu beantworten, einschließlich der Vorlage zusätzlicher Unterlagen und Informationen sowie der Unterzeichnung von Vollmachten usw., die für die Fortführung und den Abschluß der Angelegenheit erforderlich sind.
    3. c) Es zu unterlassen, die Fluggesellschaft zu kontaktieren oder direkte Kommunikation mit ihr zu führen. Sofern der Mandant kontaktiert wird, muss er auf Flugrückerstattung verweisen.
    4. d) Falls zutreffend, dabei zu helfen, die Kosten, die unter Punkt 5 definiert sind, zu decken zu versuchen, und zwar mit Hilfe der Rechtsschutz-Versicherung des Mandanten oder durch das Erlangen einer Bewilligung von kostenlosem Rechtsstreit.
    5. e) Falls zutreffend, die schlußendliche Entschädigungssumme mit eventuellen Mitreisenden zu teilen.
  3. 3. Rechte von Flugrückerstattung

    Flugrückerstattung behält sich jederzeit während des Verlaufs des Verfahrens folgende Rechte vor:

    1. a) Einholen von Information über die Rechtsangelegenheit von externen Quellen, sowie Weitergabe der Kontaktdaten des Mandanten und Daten über die Flugreise an die Fluggesellschaft und an jegliche dritte Partei, die in der Datenschutzrichtlinie beschrieben ist.
    2. b) Alle rechtlichen Schritte zu unternehmen, die dazu beitragen können, dass Entschädigung und/oder Rückerstattung ausgezahlt wird.
    3. c) Jederzeit ohne Ankündigung mit jeglicher weiteren Sachbearbeitung aufzuhören, z.B. weil neue Informationen in der Sache es nach der Auffassung von Flugrückerstattung unmöglich machen, die Forderung durchzusetzen, oder weil rechtliche Regelungen sich geändert haben, oder wegen verringerter Zahlungsfähigkeit der Fluggesellschaft, Verjährung des Anspruchs usw.
    4. d) Flugrückerstattung kann, im Namen des Mandanten, und mit rechtlich bindender Wirkung für ihn, Vergleiche, Übereinkünfte und andere Regelungen eingehen, um den Anspruch des Mandanten beim Konkurs, beim erwarteten Konkurs, bei der Zahlungseinstellung oder bei bekannten wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fluggesellschaft zu sichern. Diese Absprachen werden bedeuten, dass die ursprüngliche Forderung des Mandanten durch den tatsächlichen Betrag erstattet wird, über den Flugrückerstattung ein Abkommen mit der Fluggesellschaft eingeht. Der Anspruch von Flugrückerstattung bezüglich Verfahrenskosten, gemäß Punkt 5, wird nur auf der Grundlage des tatsächlichen Betrages berechnet werden, der von der Fluggesellschaft ausgezahlt wird.
    5. e) Es ist unsere Entscheidung, ob ein Fall vor Gericht verhandelt werden soll. Dies hängt von einer Reihe von Faktoren ab, einschließlich, unter anderem, von der Beurteilung der Möglichkeit, den Rechtsstreit zu gewinnen, der Zahlungsfähigkeit der Fluggesellschaft, den zu erwartenden Kosten der Rechtsmaßnahmen usw. Wir tragen alle Kosten eines möglichen Rechtsstreites, unabhängig davon, ob wir ihn gewinnen oder verlieren. Die vom Gericht zuerkannten Anwaltskosten und Mahngebühren zahlen wir hingegen nicht aus, da diese zur Deckung des Anwaltshonorars dienen.
    6. f) Flugrückerstattung sowie die mit ihr verbundenen Gesellschaften und Geschäftspartner haben das Recht, den Mandanten per Telefon, Brief oder elektronischen Kommunikationsmitteln zu kontaktieren, und zwar in Bezug auf das Marketing von Produkten und Dienstleistungen, sowie in Verbindung mit Angeboten, Rundschreiben, Ereignissen und Wettbewerben. Der Mandant kann jederzeit darum bitten, nicht mehr kontaktiert zu werden, indem er sich per E-Mail an kontakt@flugrueckerstattung.de wendet.
  4. 4. Rechte des Mandanten

    Grundsätzlich soll es der Mandant Flugrückerstattung überlassen, die Forderung gegenüber der Fluggesellschaft einzutreiben. Der Mandant hat jedoch immer folgende Möglichkeiten:

    1. a) Recht zur jederzeitigen, fristlosen Kündigung der Zusammenarbeit mit Flugrückerstattung, indem er schriftlich hierüber informiert, wobei Verfahrenskosten gemäß Punkt 5 g) zu bezahlen sind.
    2. b) Wenn der Mandant eigenmächtig einen Vergleich mit der Fluggesellschaft eingeht, und zwar ohne die Mitarbeit und ohne das Wissen von Flugrückerstattung hierüber, so ist der Mandant dazu verpflichtet, an Flugrückerstattung Verfahrenskosten gemäß Punkt 5a) zu zahlen, sowie die Kosten, die möglicherweise aufgrund der Bearbeitung bei den Gerichten aufgelaufen sind. Siehe Punkt 5 d) und g).
  5. 5. Kosten

    1. a) Die Verfahrenskosten, die an Flugrückerstattung zu zahlen sind, belaufen sich auf 25%, zuzüglich Umsatzsteuer, vom gesamten Entschädigungsbetrag des Mandanten, d.h. insgesamt 31.25%. Bei der Rechnungserstellung verwendet Flugrückerstattung den dänischen Mehrwertsteuersatz.
    2. b) Verfahrenskosten und Zinsen werden nicht berechnet in Fällen, in denen Flugrückerstattung es aufgibt, den Entschädigungsanspruch weiterzuverfolgen. In solchen Fällen geht die Forderung an den Mandanten zurück, was bedeutet dass es dem Mandanten hernach offensteht, zu versuchen, die Forderung auf andere Art und Weise durchzusetzen.
    3. c) Außerdem können in Verbindung mit der Arbeit mit dem Fall des Mandanten weitere Kosten für Rechtsstreits auflaufen, z.B. für rechtlichen Beistand, Gerichtsgebühren oder Ähnliches. Solche Kosten werden von Flugrückerstattung ausgelegt, und werden gegenüber Flugrückerstattung vom Gegner erstattet, sofern wir die Rechtsangelegenheit gewinnen. Bei einer Niederlage trägt Flugrückerstattung alle Kosten.
    4. d) Verfahrenskosten werden von dem ausgezahlten Entschädigungsbetrag abgezogen, und werden folglich nicht eingefordert, bevor der Entschädigungsbetrag ausgezahlt ist.
    5. e) Die Entschädigungszahlung an den Mandanten wird von einem Konto zur Anweisung gebracht werden. Die Kosten für eventuelle Bankgebühren oder andere Überweisungsgebühren werden vom Mandanten getragen. Flugrückerstattung ist nicht verantwortlich für eine eventuelle Aufteilung der Entschädigungssumme zwischen dem Mandanten und seinen Mitreisenden.
    6. f) In besonderen Fällen ist Flugrückerstattung berechtigt, Verwaltungskosten und eventelle Unkosten im Zusammenhang mit rechtlichen Maßnahmen direkt dem Mandanten in Rechnung zu stellen. Das kann in folgenden Fällen geschehen:
      1. Falls die Forderung direkt an den Mandanten ausbezahlt wurde.
      2. Falls der Mandant den Vertrag für das Eintreiben der Forderung durch Flugrückerstattung kündigen will, ist Flugrückerstattung dazu berechtigt, Kosten in Rechnung zu stellen, wobei die Berechnung gemäß Punkt 5g) erfolgt.
      3. Falls der Mandant einen Vergleich eingehen oder zurückweisen möchte und dabei von den Empfehlungen von Flugrückerstattung abweicht, kann Flugrückerstattung Kosten in Rechnung stellen, die gemäß Punkt 5g) berechnet werden.
      4. Falls der Mandant bewusst wichtige Informationen über die Angelegenheit zurückgehalten hat, oder bewusst gegenüber Flugrückerstattung unwahre Informationen angegeben hat, oder falls der Mandant es unterlassen hat, wichtige Dokumente zu unterschreiben die für den Ausfall der Angelegenheit von Bedeutung sein können, oder falls der Mandant nach schriftlicher Aufforderung von Flugrückerstattung weiterhin seine Pflichten, die unter Punkt 2) genannt sind, nicht erfüllt, so ist Flugrückerstattung dazu berechtigt, den Vertrag mit dem Mandanten mit sofortiger Wirkung zu kündigen, sowie Kosten gemäß Punkt 5g) in Rechnung zu stellen.
      5. Falls der Mandant die Forderung angemeldet hat oder die Forderung an ein anderes Unternehmen übertragen hat, obwohl der Mandant den Fall bei Flugrückerstattung eröffnet und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Flugrückerstattung akzeptiert hat, so ist Flugrückerstattung dazu berechtigt, ihm gegenüber Verfahrenskosten gemäß Punkt 5g) in Rechnung zu stellen.
    7. g) Falls besondere Umstände wie unter Punkt 5f) beschrieben vorliegen, hat Flugrückerstattung das Recht, Verfahrenskosten gegenüber dem Mandanten in Rechnung zu stellen, die 25% der erwarteten Entschädigungssumme entsprechen, zuzüglich dokumentierter Kosten wie Gerichtsgebühren, und zuzüglich Kosten für rechtlichen Beistand gemäß den staatlichen Tarifen hierfür, sowie Umsatzsteuer.
    8. h) In Fällen, in welchen die Extraausgaben des Klienten, hierunter insbesondere die Rückerstattung von Flugtickets, den hauptsächlichen Grund für die Forderung darstellen, berechnet Flügrückerstattung eine Gebühr in Höhe von 25% plus USt auf den zurückerstatteten Betrag, jedoch mindestens 25 Euro plus USt.
  6. 6. Kündigung und Rücktritt

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten, sobald der Kunde eine Forderung auf www.flugrueckerstattung.de eingereicht hat und bis eine der Parteien den Vertrag kündigt. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen nach dem Unterzeichnen von diesem Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm hierbei Kosten entstehen. Um den Rücktritt zu veranlassen kann der Kunde das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden.


      Muster-Widerrufsformular

      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

      An:
      Flugrückerstattung.de ApS
      /Syncon International ApS
      Beedstraße 54
      40468 Düsseldorf
      E-Mail: kontakt@flugrueckerstattung.de


      Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Bestellt am:

      Name des Verbrauchers:

      Anschrift des Verbrauchers:

      Datum:



      Unterschrift des Verbrauchers
      (nur bei Mitteilung auf Papier)

  7. 7. Vertraulichkeit

    Alle Informationen des Kunden werden vertraulich behandelt, gemäß der geltenden Gesetzgebung in der EU, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung.
  8. 8. Zuständigkeit und anwendbares Recht

    Jeglicher Streit über die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann, von beiden Partnern, vor die deutschen Gerichte gebracht werden, und soll nach deutschem Recht entschieden werden, sowie nach den internationalen Rechtsvorschriften, die für das vorliegende Vertragsverhältnis zutreffend sind.
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