Kennen Sie Ihre Rechte bei verspäteten, annullierten und überbuchten Flügen
Henrik verpasste in London seinen Flug zur Weiterreise, da zuvor in Kopenhagen die Fluggäste verspätet an Bord gelassen wurden. Er stellte selbst einen Antrag auf Entschädigung bei der Fluggesellschaft, doch dieser wurde abgewiesen. Hinterher bat er uns um Hilfe. Wir brachten die Fluggesellschaft vor den Richter und sicherten Henik die Entschädigung, die ihm zustand.
HENRIK GAB NICHT AUF UND ERHIELT AM ENDE 250 EURO.
Das Recht der Fluggäste auf Entschädigung wird in der EU-Verordnung 261/2004 festgelegt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass alle Fluggäste die gleichen Rechte haben, unabhängig davon, mit welcher Fluggesellschaft sie fliegen. Die Regeln sind komplex und Flugrückerstattung.de führt laufend Gerichtsprozesse gegen Fluggesellschaften, um die Umstände, unter denen eine Entschädigung gewährt wird, weiter zu klären und zu verdeutlichen.
Wir können Ihnen helfen, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie sich bei einem Flug von oder zu einem der Mitgliedstaaten der EU-Verordnung verspäten.
Die Mitgliedstaaten der EU-Verordnung sind alle Länder der EU sowie (unter anderem) Norwegen, Island, die Schweiz und der Westbalkan.
Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, hängt auch davon ab, mit welcher Fluggesellschaft Sie auf der Strecke reisen. Hier sind die Regeln für:
Abreise von einem Mitgliedsland - Ankunft in einem Mitgliedsland
Alle Fluggesellschaften
Abreise von einem Mitgliedsland - Ankunft in einem Land, das nicht Mitgliedsland der EU-Verordnung ist
Alle Fluggesellschaften
Abreise von einem Land, das nicht Mitgliedsland der EU-Verordnung ist - Ankunft in einem Mitgliedsland
Nur Fluggesellschaften mit Geschäftssitz in einem der Mitgliedsländer
Es können auch Fluggastrechte außerhalb der Mitgliedstaaten der EU-Verordnung bestehen. Diese führen jedoch in der Regel nicht zu einem finanziellen Ausgleich.
Berechnen Sie Ihre Entschädigung