Entschädigung bei Flugausfall
Wenn Ihr Flug abgesagt wird, können Sie Anspruch auf Entschädigung als Fluggast haben. Es hängt davon ab, was die Ursache für den ausgefallenen Flug ist, und wann die Fluggesellschaft die Stornierung ankündigt.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft weniger als 7 Tage vor Abflug eine Stornierung ankündigt, und Sie mehr als 2 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Zeitpunkt am Zielort ankommen. Oder wenn die Fluggesellschaft die Stornierung weniger als 14 Tage vor der Abreise ankündigt und Sie mehr als 4 Stunden nach Ihrer ursprünglich geplanten Ankunftszeit ankommen.
Wenn Sie umgeleitet werden und innerhalb folgender Zeiträume ankommen, kann die Fluggesellschaft Ihre Entschädigung um 50% reduzieren:
- Weniger als 2 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft, bei einem kurzen Flug unter 1.500 km
- Weniger als 3 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft, bei einem Flug von 1.500 - 3.500 km oder innerhalb der EU
- Weniger als 4 Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft, bei einem Flug von mehr als 3.500 km, außerhalb der EU
Zusätzlich zur finanziellen Entschädigung haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf weitere Unterstützung in der Wartezeit. Dies umfasst Mahlzeiten und Erfrischungen, Telefonate oder E-Mails, sowie eine Unterbringung im Hotel und den Transport zum/vom Hotel, wenn eine Übernachtung notwendig wird.
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