Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Unser Service

  • Wie hilft Ihnen Flugrückerstattung.de bei der Entschädigung?

    Wenn Sie einen Antrag bei Flugrückerstattung.de stellen, kontaktieren wir zuerst die Fluglinie. Falls diese nicht reagiert oder unseren Anspruch unrechtmäßig zurückweist, kontaktieren wir die nationalen Transportbehörden oder gehen vor Gericht, falls nötig. Unsere Hartnäckigkeit ist einer der Hauptgründe dafür, dass wir mehr als 99% unserer Fälle gewinnen.

  • Was kostet es?

    Flugrückerstattung.de arbeitet auf der Grundlage von 'kein Erfolg, keine Gebühren'. Das heißt, wir verrechnen eine Gebühr nur dann, wenn wir Ihren Fall gewinnen. Ansonsten ist unsere Dienstleistung kostenlos.

    Wenn wir gewinnen, verrechnen wir 25% des von der Fluggesellschaft empfangenen Betrages + MwSt. Dies bedeutet: Wenn Sie 100 Euro erhalten, ziehen wir insgesamt 31,25 Euro ab.

    Dies beinhaltet unseren gesamten Service - sogar Gerichtsfälle, falls nötig.

    Verwaltungskosten, unterteilt nach Art der Entschädigung (in EUR pro Person, inklusive Steuern):

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (1) Satz 1 lit. a): EUR 78

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (1) Satz 1 lit. b): EUR 125

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (1) Satz 1 lit. c): EUR 188

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (2) Satz 1 lit. a): EUR 39

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (2) Satz 1 lit. b): EUR 63

    Ausgleichszahlung gemäß EU-Verordnung 261/04, Artikel 7 Abschnitt (2) Satz 1 lit. c): EUR 94

  • Kann ich auch selbst die Entschädigung fordern?

    Ja, jeder kann die Fluglinie kontaktieren und Entschädigung fordern. Jedoch weisen Fluggesellschaften die Ansprüche oft mit der Ausrede zurück, dass die Verspätung von 'außergewöhnlichen Umständen' verursacht war, und dies ist schwer zu widerlegen. Sie müssten also bereit sein, den Fall bis vor Gericht zu bringen und Gerichtskosten zu zahlen. Falls Sie gewinnen, muss die Fluggesellschaft für diese Kosten aufkommen. Sie können mehr über Ihre Rechte in der EU-Verordnung Nr. 261/2004 lesen.

  • Warum sollte ich Flugrückerstattung.de verwenden?

    Wenn Sie Flugrückerstattung.de verwenden, können Sie sich auf andere Dinge konzentrieren, während wir uns um die Fluglinie kümmern. Fluglinien machen den Prozess für Forderungen nach Entschädigungen oft bewusst schwer für Passagiere. Unsere langjährige Erfahrung wie auch die Zusammenarbeit mit einigen der besten Anwälte sind Gründe dafür, dass wir mehr als 97% unserer Fälle gewinnen!

  • Wie pflanze ich einen Baum?

    Wenn Sie bei uns eine Entschädigung beantragen, haben Sie die Möglichkeit, einen Baum auf unsere Kosten zu pflanzen und unterstützen so unsere Zusammenarbeit mit dem Global Climate Institute bei der Baumpflanzung in gefährdeten Gebieten. Nach der Einreichung Ihrer Forderung erhalten Sie von uns eine E-Mail, wenn wir Ihren Fall annehmen. Diese E-Mail enthält eine Baum-ID-Nummer und einen Link zu einer Website, auf der diese Nummer zum Pflanzen eines Baumes verwendet werden kann. Wenn Sie Ihren Baum pflanzen, können Sie zwischen drei verschiedenen Projekten wählen - Sie können mehr über jedes Projekt auf der Website lesen. Sobald Sie Ihre Baum-ID-Nummer eingelöst und Ihren Baum gepflanzt haben, erhalten Sie ein Zertifikat, das Sie drucken und/oder auf Social Media teilen können. Das Pflanzen eines Baumes ist absolut kostenlos, und die Nutzung dieses Angebots es ist freiwillig. Mehr über unser Baumpflanzprojekt erfahren Sie HIER.

Ihren Antrag stellen

  • Wie reiche ich ein?

    Um Ihre Forderung an die Fluglinie zu stellen, müssen Sie zuerst das Antragsformular ausfüllen. Mithilfe der Information zu Ihrem Flug errechnet das Formular, wie hoch Ihre Entschädigung sein könnte. Sollte sich herausstellen, dass Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, werden Sie gebeten, Ihre Kontaktinformation anzugeben und die Forderung abzuschicken. Danach gehen wir die Forderung durch und informieren Sie, ob wir Ihren Fall annehmen können oder nicht.

  • Welche Dokumente sind für meinen Fall nötig?

    Nehmen wir Ihren Fall an, bitten wir Sie, ein paar Dokumente für die Bearbeitung Ihrer Forderung hochzuladen. Wir benötigen: einen Reiseverlauf von Ihnen und Ihren Mitreisenden mit Passagiername(n), Abflugzeit, Flugnummer und Buchungsnummer. Boardingpässe oder Tickets können auch verwendet werden. Eine von Ihnen und Ihren Mitreisenden unterzeichnete Vollmacht, die uns befugt, Ihre Forderung gegen die Fluglinie zu bearbeiten. Einige Fluglinien benötigen noch immer Kopien von Lichtbildausweisen. Betrifft dies Ihre Fluglinie, werden Sie um das Hochladen gebeten. Damit wir Ihre Dokumente öffnen können, bitten wir Sie, diese als PDF, JPG oder Word-Dokument zu senden.

  • Was kann ich tun, wenn ich meinen Reiseplan, mein Flugticket oder meine Bordkarte nicht finden kann?

    Reiseplan oder Flugticket
    Ihr Reiseplan / Ihr Flugticket wird oft per E-Mail an die Adresse geschickt, die Sie angaben, als Sie Ihr Flugticket kauften. Sie sollten in der Lage sein, es in Ihrer Inbox (Mappe für eingehende Post) zu finden, wenn Sie die E-Mail nicht gelöscht haben. Versuchen Sie, in Ihrer Inbox (Mappe für eingehende Post) nach dem Namen Ihrer Fluggesellschaft zu suchen; oder in Ihrer Mappe für E-Mails, die gelöscht werden sollen. Wenn Sie den Reiseplan nicht finden können, haben Sie die Möglichkeit, sich auf der Internet-Seite Ihrer Fluggesellschaft einzuloggen und den Reiseplan erneut herunterzuladen. Oder Sie können den Kundendienst der Fluggesellschaft kontaktieren und um eine Kopie bitten.

    Bordkarte
    Manche Fluggesellschaften und Gerichte verlangen eine Kopie von Ihrer Bordkarte, um Ihre Forderung zu bearbeiten. Wenn Sie Ihre Bordkarte verloren haben, und wenn Sie sie nicht mehr herunterladen könnnen (während Sie auf der Internet-Seite Ihrer Fluggesellschaft eingeloggt sind), dann können Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro, von wo Sie Ihr Ticket gekauft haben, kontaktieren, und um ein "Boarding Certificate" (eine Einstiegsbescheinigung) bitten. Ein "Boarding Certificate" entspricht einer Bordkarte und kann dazu verwendet werden, Ihre Forderung zu bearbeiten.

  • Wie lade ich die Dokumente hoch, die Sie benötigen, um mit der Bearbeitung meines Falles beginnen zu können?

    Wie lade ich die Dokumente hoch, die Sie benötigen, um mit der Bearbeitung meines Falles beginnen zu können? Um Ihren Fall in Angriff nehmen zu können, benötigen wir grundsätzlich Ihren Reiseplan oder Ihr Flugticket. Üblicherweise erhält man den Reiseplan oder das Flugticket per E-Mail von der Fluggesellschaft, dem Reisebüro oder einer anderen Quelle. Manchmal erhält man diese Unterlagen per Post. Sie beinhalten den/die Name(n) des Fluggastes/der Fluggäste, die Nummer des Fluges, die Buchungsnummer und den Zeitpunkt des Abfluges. Wenn Sie Ihren Reiseplan oder Ihr Flugticket als E-Mail erhalten haben, können Sie entweder das Dokument auf Ihrem Computer abspeichern und von dort aus hochladen. Oder Sie können es direkt von Ihrem E-Mail-Konto an kontakt@flugrueckerstattung.de senden. (Bitte geben Sie hierbei Ihr Aktenzeichen in der E-Mail an.) Manchmal verlangt die Fluggesellschaft die Kopie eines gültigen Lichtbildausweises. In diesen Fällen werden wir Sie darum bitten, diese Kopie hochzuladen oder per E-Mail an uns zu senden, wie oben beschrieben.

    Berechnen Sie Ihre Entschädigung

  • Wie unterschreibe ich meine Vollmacht elektronisch?

    Um Ihren Fall rechtlich zu bearbeiten, benötigen wir eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen. Um Ihnen die Unterzeichnung der Vollmacht so einfach wie möglich zu machen, können Sie das Dokument auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone unterschreiben. Wenn Sie einen Computer verwenden, können Sie die Maus als "Stift" zum Schreiben Ihrer Unterschrift verwenden, und wenn Sie ein Tablett oder ein Smartphone verwenden, können Sie Ihren Finger verwenden. Wenn Ihr Computer über einen Touchscreen verfügt, können Sie auch mit dem Finger unterschreiben. Falls unser System Ihre Signatur nicht genehmigt, können Sie die Signatur jederzeit löschen und eine neue erstellen, indem Sie auf "Löschen" in der rechten unteren Ecke des Signaturfeldes klicken. Sie können Ihre Signatur beliebig oft wiederholen. Wenn Sie mit Ihrer Unterschrift zufrieden sind, klicken Sie unten links auf "Genehmigen", um sie einzureichen.

  • Kann ich für mehr als eine Person eine Forderung stellen?

    Ja, Sie können die Personenzahl angeben, die Sie in Ihrer Forderung einschließen möchten. Bitte beachten Sie, dass wir dafür zu einem späteren Zeitpunkt eine von allen in der Forderung inkludierten Passagieren unterschriebene Vollmacht benötigen.

  • Wie lange zurück kann der Flug liegen, für den ich eine Forderung stelle?

    In Deutschland liegt die Verjährungsfrist für diese Forderungen bei 3 Jahren. Beachten Sie, dass die Frist in dem Land, in dem Sie Ihre Reise begonnen haben, kürzer sein kann. Daher empfehlen wir, die Forderung nach Entschädigung so bald wie möglich zu stellen.

  • Kann ich eine Rückerstattung für andere mit der Verspätung verbundene Ausgaben bekommen?

    Ja, je nach Verspätungsdauer muss die Luftlinie Erfrischungen, Unterbringung, Transport und die Möglichkeit für zwei Telefonate oder E-Mails während der Verspätung bieten. Hatten Sie in diesem Zusammenhang Extraausgaben oder mussten Sie ein neues Ticket kaufen, können wir Ihnen helfen, diese Ausgaben von der Fluglinie rückerstattet zu bekommen. Bitte laden Sie Ihre Belege hoch, wenn Sie Ihre Reisedokumente einreichen.

  • Kann ich Forderungen für einen Flug stellen, den mein Arbeitgeber bezahlt hat?

    Die Entschädigung richtet sich nach dem Passagier - nicht dem Zahlenden. Sind Sie auf einer Geschäftsreise verspätet, können Sie als Passagier Entschädigung fordern, außer es ist anders in den Reisebestimmungen Ihrer Firma vorgesehen.

  • Die Fluglinie verweigert die Zahlung. Kann ich trotzdem eine Forderung über Flugrückerstattung.de stellen?

    Ja, es ist nicht ungewöhnlich, dass Passagiere zu Unrecht abgelehnt werden, wenn sie die Forderung direkt an die Fluglinie stellen. Wir wissen, aus welchen Gründen Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und wir können die notwendigen rechtlichen Schritte setzen, damit die Fluglinie zahlt. Haben Sie eine Antwort der Fluglinie erhalten, senden Sie diese bitte, wenn Sie Ihre Forderung gestellt haben.

Der Prozess

  • Wie lange dauert es?

    Wenn Sie bei Flugrückerstattung.de eine Forderung stellen, kann es zwischen ein paar Wochen und ein paar Jahren dauern, bis Sie Ihre Entschädigung erhalten. Grund dafür ist die lange Bearbeitungszeit mancher Fluglinien oder der Fakt, dass sie gar nicht antworten. Weigert sich die Fluglinie zu zahlen, brauchen wir möglicherweise eine Einschätzung der Verspätung durch eine der europäischen Transportbehörden, welche durchschnittlich nach 6-12 Monaten antworten. Müssen wir vor Gericht gehen, dauert es 6 bis 8 Monate, bis das Gericht eine Entscheidung trifft. Das Gute daran ist, dass Zinsen auf die Entschädigungssumme anfallen, während der Fall vor Gericht bearbeitet wird.

  • Wann und wie wird meine Entschädigung ausgezahlt werden?

    Wenn wir die Entschädigung von der Fluglinien erhalten haben, bitten wir sie um Ihre Bankinformation. Diese Anfrage kommt von unserer Finanzabteilung unter der E-Mail-Adresse post@e-conomic.com. Achtung, dies ist eine andere Adresse als die, von der Sie während der Fallbearbeitung Updates bekommen haben. Checken Sie daher bitte Ihren Spam-Filter. Wir werden Ihre Entschädigung von unserer Bank in Dänemark überweisen, sobald wir Ihre Bankinformationen erhalten haben. Die Überweisung kann 5-10 Werktage dauern. Ihre Bankinformationen können nicht von uns oder anderen Personen missbraucht werden. IBAN/SWIFT (die Internationale Bankkontonummer/die internationale Bankleitzahl) kann nur für Überweisungen auf ein Konto verwendet werden, und nicht von einem Konto. Sie können daher ohne Risiko diese Information an uns weiterleiten. In seltenen Fällen kann es sein, dass die Fluggesellschaft die Entschädigung direkt an Sie auszahlt, anstatt an uns. In solchen Fällen werden wir Sie darum bitten, unsere Gebühren (25% + Steuern) an uns zu zahlen, so wie es in unserem Vertrag vereinbart ist.

  • Die Fluglinie hat mich direkt kontaktiert. Wie verhalte ich mich?

    Das passiert manchmal. Als Ihr Rechtsbeistand kümmern wir uns um sämtliche Korrespondenz mit der Fluglinie. Leiten Sie uns bitte die Anfrage der Fluglinie weiter. Manche Fluglinien überweisen die Entschädigung direkt an die Passagiere. Falls dies passiert, kontaktieren Sie uns bitte sofort bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

  • Können zwei Firmen zugleich meine Forderung bearbeiten?

    Sie können pro Verspätung nur einmal Entschädigung erhalten. Falls Ihnen mehrere Firmen helfen, müssen Sie möglicherweise an alle Servicegebühren zahlen, wenn Sie gewinnen. Daher ist es wichtig, nur bei einer Firma eine Forderung zu stellen.

Ihre Rechte

  • Welche Länder sind inkludiert?

    Alle 27 EU-Mitgliedsländer und einige Länder mit Verbindungen zur EU sind abgedeckt. Dies bedeutet, dass Sie bei Reisen von oder in diese Länder Entschädigung fordern können, wenn Flüge verspätet, abgesagt oder überbucht sind. Sehen Sie hier die vollständige Liste aller Länder, für die die EU-Verordnung 261/2004 gilt:

    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien*, Holland/Niederlande, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern,

    *Mit Hinblick auf Brexit: Das Vereinigte Königreich ist ebenfalls abgedeckt, jedoch mit eigenen Regeln, die leicht von den EU-Regeln abweichen. Flugrückerstattung.de wählt automatisch die Regeln aus, die die höchste Entschädigung bieten.

  • Wieviel Verspätung muss mein Flug haben, damit ich Anspruch auf Entschädigung habe?

    Um Anspruch auf Entschädigung zu haben, muss der Flug 3 Stunden später als zur geplanten Ankunftszeit ankommen. Bei Absagen spielt es eine Rolle, wann die Fluglinie Sie über die Änderung in Kenntnis gesetzt hat. Zumindest aber sollten Sie mehr als 2 Stunden verspätet sein. Probieren Sie mit unserem Rechner herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

  • Wie hoch kann die Entschädigung sein?

    Die Entschädigung reicht von 125 - 600 Euro pro Passagier. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, wie weit Sie fliegen, wie sehr Sie sich verspäten und ob Sie in ein oder von einem Land außerhalb der EU reisen. Sobald Sie Ihre Fluginformation in unser Antragsformular eingegeben habe, bekommen Sie eine Schätzung, auf wieviel Entschädigung Sie Anspruch haben könnten.

  • Kann ich eine Entschädigung erhalten, wenn die Fluggesellschaft meinen Flug auf einen früheren Flug verschoben hat?

    Ja, Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Ihrer Abreise über Ihren stornierten Flug informiert wurden und auf einen Flug umgebucht wurden, der mehr als zwei Stunden früher als ursprünglich geplant gestartet ist. Wenn Sie weniger als eine Woche vor Ihrem geplanten Abflug über Ihren stornierten Flug informiert wurden, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie auf einen Flug umgestiegen sind, der mehr als eine Stunde früher als ursprünglich geplant gestartet ist.

  • Kann ich auch Entschädigung fordern, wenn die Fluglinie mein Hotel oder andere Ausgaben während der Verspätung gezahlt hat?

    Ja. Gemäß der EU-Verordnung können Sie auf finanzielle Entschädigung auch Anspruch haben, wenn Ihnen Verpflegung und Unterbringungskosten erstattet wurden.

  • Kann ich eine Entschädigung für Pauschalreisen oder Charterflüge erhalten?

    Ja, die EU-Verordnung 261/2004 gilt auch für Pauschalreisen und Charterflüge. Wenn Sie bei einer Pauschalreise eine Flugverspätung oder Annullierung erleben, können Sie eine Entschädigung direkt bei der Fluggesellschaft oder bei dem Reisebüro beantragen, bei dem Sie Ihre Pauschalreise gebucht haben. Flugrückerstattung.de arbeitet mit einer Reihe von Reisebüros zusammen, um die Entschädigung von Fluggästen sicherzustellen, die von Flugverspätungen und Annullierungen bei Pauschalreisen betroffen sind. Wir würden auch gerne Ihnen dabei helfen, Ihre rechtmäßige Entschädigung zu erhalten.

    Worin besteht der Unterschied zwischen Pauschalreisen und Charterflügen?

    Eine Pauschalreise ist definiert als ein Urlaub, der mindestens zwei Leistungen/Aktivitäten, z.B. Transport, Unterkunft, Verpflegung, Reiseleiter etc. in einem Pauschalpreis beinhaltet. Außerdem muss die Dauer des Urlaubs mehr als 24 Stunden betragen oder mindestens einen Aufenthalt beinhalten. Ein Charterflug ist, wenn Ihr Flug für einen bestimmten Zweck organisiert oder gechartert wurde.

  • Ich habe meinen Anschlussflug verpasst. Kann ich dafür Entschädigung bekommen?

    Möglicherweise ja. Wurden die zwei Flüge als Gesamtreise gekauft, mit der gleichen Buchungsnummer, könnten Sie auch in diesem Fall eine Entschädigung bekommen. Versuchen Sie es mit unserem Rechner.

  • Bieten Sie auch Hilfe bei verlorenem Gepäck?

    Leider ist Gepäck nicht Teil der EU-Verordnung, mit der wir arbeiten. Wir empfehlen, dass Sie Ihre Versicherung kontaktieren.

  • Können Kinder ebenfalls eine Entschädigung erhalten?

    Ja, die EU-Verordnung gilt sowohl sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Das bedeutet, dass Kinder das Recht auf dieselben Entschädigungs-Beträge haben wie Erwachsene, vorausgesetzt, dass Sie einen Sitzplatz für das Kind bezahlt haben. Kleinkinder, die kostenlos und ohne einen eigenen Sitzplatz reisen, haben kein Recht auf Entschädigung. Wenn die Fluggesellschaft eine Verwaltungsgebühr für Ihr Kleinkind berechnet hat, könnten Sie zu einer Entschädigung berechtigt sein, abhängig von der Höhe der Verwaltungsgebühr.

  • Was kann ich tun, wenn die Fluggesellschaft, mit der ich reise, zahlungsunfähig wird

    Leider kann Flugrückerstattung.de nicht dabei helfen, Entschädigung im Falle von Zahlungsunfähigkeit zu erlangen. Dies trifft sowohl auf neue Entschädigungsforderungen zu, die nach der Anmeldung von Zahlungsunfähigkeit eingereicht wurden, als auch auf bereits existierende Entschädigungsforderungen, die schon eingereicht waren, bevor die Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit) angemeldet wurde. Hier ist eine Übersicht darüber, was Sie tun können, wenn eine Fluggesellscahft, mit der Sie reisen, zahlungsunfähig wird:



    1. Sie haben eine Pauschalreise gekauft, aber die Fluggesellschaft wird vor dem Tag Ihrer Abreise zahlungsunfähig
    Ihr Reiseveranstalter hat die Verpflichtung, Sie mit einer anderen Fluggesellschaft an Ihr Reiseziel zu bringen. Falls dies nicht geschieht, sind Sie dazu berechtigt, den vollen Preis Ihrer Pauschalreise zurückerstattet zu bekommen. Wenn Sie aufgrund der Zahlungsunfähigkeit mit Verspätung dort ankommen, können Sie ein Recht auf einen Preisnachlass haben. Alle diesbezüglichen Anfragen müssen direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden.



    2. Sie haben einzelne Flugtickets gekauft, aber die Fluggesellschaft wird vor dem Tag Ihrer Abreise zahlungsunfähig Wenn Ihre Tickets mit Hilfe einer internationalen Kreditkarte gekauft wurden (Visa, Mastercard, American Express oder Diners Club), dann kann Ihre Bank um Entschädigung für Sie ersuchen. Alle Anfragen müssen direkt an die Bank gerichtet werden.



    3. Sie haben eine Pauschalreise gekauft, aber die Fluggesellschaft wird während der Reise zahlungsunfähig. Ihr Reiseveranstalter hat die Pflicht, Sie von Ihrem Reiseziel mit einer anderen Fluggesellschaft nach Hause zu bringen.


    Wenn die Zahlungsunfähigkeit zu zusätzlichen Nächten am Reiseziel führt, so müssen diese Kosten vom Reiseveranstalter getragen werden. Wenn die Zahlungsunfähigkeit zu einer früheren Abreise als geplant führt, dann haben Sie das Recht auf einen Preisnachlass. Alle diesbezüglichen Anfragen müssen direkt an den Reiseveranstalter gerichtet werden.



    4. Sie haben einzelne Flugtickets gekauft, aber die Fluggesellschaft wird während der Reise zahlungsunfähig.


    Wenn Ihre Tickets mit Hilfe einer internationalen Kreditkarte gekauft wurden (Visa, Mastercard, American Express oder Diners Club), dann kann Ihre Bank um Entschädigung für Sie ersuchen. Alle Anfragen müssen direkt an die Bank gerichtet werden.

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