Entschädigung für verpassten Anschlussflug
Haben Sie Ihren Anschlussflug während eines Zwischenstopps wegen einer Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges verpasst? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Im EU-Urteil C-537/17 vom 31. Mai 2018 wird klargestellt, dass die EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung im Falle verpasster Anschlussflüge rechtfertigt, wenn die folgenden Bedingungen gelten:
- Die Reise wird als Durchgangsticket gebucht (mit einer Buchungsreferenz für Ihre gesamte Reise, einschließlich Ihres Hin- und Rückflugs zum/vom Flughafen, an dem Sie sich verbinden)
- Sie müssen mindestens 3 Stunden verspätet sein bezogen auf Ihre planmäßige Ankunftszeit an Ihrem Endziel. Die Verspätung muss aufgrund der Tatsache, daß Sie einen Anschlussflug verpasst haben, entstanden sein.
- Die Verspätung zu Ihrem Transitflughafen ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
- Mindestens einer Ihrer Flüge muss von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat starten oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bedient werden.
Ihre Rechte, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben
Wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen, haben Sie möglicherweise Anspruch Entschädigung ca. 250 € bis 600 € pro Person, je nach den Umständen und der Dauer Ihrer Verzögerung.
Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Verpflegungs- und Hotelkosten. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie eine Erstattung für zusätzliche Ausgaben erhalten, im Abschnitt für zusätzliche Kosten.
Berechnen Sie Ihre Entschädigung