Verpasster Anschlussflug

Entschädigung für verpassten Anschlussflug

ANSCHLUSSFLUG VERPASST
Auf dem Weg nach New York verpassten Stefanie und Maria ihren Anschlussflug in London, da ihr erster Flug mit eineinhalb Stunden Verspätung landete.
SIE ERHIELTEN €1200 ENTSCHÄDIGUNG.

Haben Sie Ihren Anschlussflug während eines Zwischenstopps wegen einer Verspätung oder Annullierung des vorherigen Fluges verpasst? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Im EU-Urteil C-537/17 vom 31. Mai 2018 wird klargestellt, dass die EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung im Falle verpasster Anschlussflüge rechtfertigt, wenn die folgenden Bedingungen gelten:

  • Die Reise wird als Durchgangsticket gebucht (mit einer Buchungsreferenz für Ihre gesamte Reise, einschließlich Ihres Hin- und Rückflugs zum/vom Flughafen, an dem Sie sich verbinden)
  • Sie müssen mindestens 3 Stunden verspätet sein bezogen auf Ihre planmäßige Ankunftszeit an Ihrem Endziel. Die Verspätung muss aufgrund der Tatsache, daß Sie einen Anschlussflug verpasst haben, entstanden sein.
  • Die Verspätung zu Ihrem Transitflughafen ist nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.
  • Mindestens einer Ihrer Flüge muss von einem Flughafen in einem EU-Mitgliedstaat starten oder von einer Fluggesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat bedient werden.

Ihre Rechte, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben

Wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen, haben Sie möglicherweise Anspruch Entschädigung ca. 250 € bis 600 € pro Person, je nach den Umständen und der Dauer Ihrer Verzögerung.

Darüber hinaus haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Verpflegungs- und Hotelkosten. Lesen Sie mehr darüber, wie Sie eine Erstattung für zusätzliche Ausgaben erhalten, im Abschnitt für zusätzliche Kosten.

Berechnen Sie Ihre Entschädigung