Was sind außergewöhnliche Umstände?
Als Fluggast kann es Ihnen passieren, dass die Fluggesellschaft Ihren Schadenersatzanspruch mit der Begründung ablehnt, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist - auch höhere Gewalt genannt.
Außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Daher entfällt Ihr Anspruch auf Schadenersatz. Beispiele für außergewöhnliche Umstände können sein:
- schlechtes Wetter
- Naturkatastrophen
- Streiks (in einigen Fällen)
- terroristische Bedrohungen
Oftmals können Sie auch feststellen, dass die Fluggesellschaft Ihren Schadenersatzanspruch ungerechtfertigter Weise mit dieser Begründung zurückweist. Daher ist es wichtig, zu wissen, dass Sie im Falle von Verspätungen aufgrund von Problemen mit dem Flugzeug (z.B. technische Störungen), mit der Ladung oder mit der Besatzung, in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung haben.
Innerhalb von Flugrückerstattung.de wissen wir, welche Umstände außergewöhnlich sind. Daher können wir Ihnen sagen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und wir werden die Angelegenheit vor Gericht bringen, wenn die Fluggesellschaft einen Grund angibt, der nicht unter die außergewöhnlichen Umstände fällt.
Sind Sie im Zweifel? Sehen Sie hier, ob Sie eine Entschädigung erhalten können