Außergewöhnliche Umstände

Was sind außergewöhnliche Umstände?

VERSPÄTUNG AUFGRUND VON SCHLECHTEM WETTER
Jack und zwei Kollegen waren auf ihrem Flug von Hamburg nach Manchester wegen starken Nebels sechs Stunden verspätet. Schlechtes Wetter fällt unter "außergewöhnliche Umstände", was die Fluggesellschaft vom Zahlen von Entschädigung für Flugverspätungen befreit.
SIE ERHIELTEN DESHALB KEINE ENTSCHÄDIGUNG

Als Fluggast kann es Ihnen passieren, dass die Fluggesellschaft Ihren Schadenersatzanspruch mit der Begründung ablehnt, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist - auch höhere Gewalt genannt.

Außergewöhnliche Umstände liegen außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Daher entfällt Ihr Anspruch auf Schadenersatz. Beispiele für außergewöhnliche Umstände können sein:

  • schlechtes Wetter
  • Naturkatastrophen
  • Streiks (in einigen Fällen)
  • terroristische Bedrohungen

Oftmals können Sie auch feststellen, dass die Fluggesellschaft Ihren Schadenersatzanspruch ungerechtfertigter Weise mit dieser Begründung zurückweist. Daher ist es wichtig, zu wissen, dass Sie im Falle von Verspätungen aufgrund von Problemen mit dem Flugzeug (z.B. technische Störungen), mit der Ladung oder mit der Besatzung, in vielen Fällen Anspruch auf Entschädigung haben.

Innerhalb von Flugrückerstattung.de wissen wir, welche Umstände außergewöhnlich sind. Daher können wir Ihnen sagen, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, und wir werden die Angelegenheit vor Gericht bringen, wenn die Fluggesellschaft einen Grund angibt, der nicht unter die außergewöhnlichen Umstände fällt.

Sind Sie im Zweifel? Sehen Sie hier, ob Sie eine Entschädigung erhalten können

Diese Website verwendet Cookies
Um unsere Website, unsere Dienstleistung und Annoncen persönlich zu gestalten und um Ihr Erlebnis bei deren Nutzung zu verbessern, verwenden wir Cookies. Cookies werden für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ihrem Besuch gespeichert und können in Ihrem Browser gelöscht werden.
Notwendige Cookies
Diese Cookies werden verwendet, um Sie als einzigartigen Nutzer zu identifizieren, wenn Sie Daten auf der Website eingeben. Sie können nicht abgewählt werden und werden für maximal 1 Stunde gespeichert. Die Cookies kommen von: flugrückerstattung.de.
Leistungs und Funktionalitäts Cookies
Um die Vorlieben des Benutzers im Gedächtnis zu behalten, die Leistung von Elementen der Website nachzuverfolgen und zu verbessern und um Ihre Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen, verwenden wir Cookies. Diese Cookies kommen von : flugrückerstattung.de, google.com, bing.com, facebook.com, trustpilot.com.
Statistik Cookies
Um die Leistung der Website in Bezug auf Anzahl der Besuche, Interaktion, Dauer der Besuche usw. zu messen, verwenden wir Cookies. Diese Cookies kommen von: flugrückerstattung.de, google.com.
Marketing Cookies
Um Werbung zur Verfügung zu stellen, die für den Benutzer von Bedeutung ist, verwenden wir Cookies, um unsere Werbung über mehrer Geräte, Websites und Browsers hinweg zu koordinieren. Diese kommen von: google.com, googleadservices.com, doubleclick.net, bing.com, bat.bing.com, facebook.com.