Impfpass und Auslandsreisen
27. Maj 2021
(Aktualisiert 15. juli 2021)
Im März hat die EU Pläne für einen gemeinsamen, digitalen Impfpass vorgestellt, welcher als „Digitales Grünes Zertifikat“ bezeichnet wurde. Die Hoffnung war, die Freiheit, innerhalb der EU zu reisen, wiederherzustellen, und die blutende eurpäische Witschaft wieder in Schwung zu bringen.
Gegner des Impfpasses argumentierten, dass er diejenigen Bürger diskriminieren würde, die aus gesundheitlichen, philosophischen oder religiösen Gründen den Impfstoff nicht erhalten wollten. Dieses Problem könnte jedoch durch den jüngsten EU-Vorschlag vermieden werden, dass in diesem Pass entweder nachgewiesen werden muss, dass Sie geimpft oder negativ getestet wurden oder dass Sie die Krankheit nach einer Infektion mit Covid-19 bereits überstanden haben.
In den letzten Wochen haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission darauf verständigt, eine solche europaweite Lösung unter dem Namen „EU Digital Covid Certificate“ tatsächlich umzusetzen. Die Umsetzung bedurfte jedoch weiterer Zustimmungen, und zwar von EU-Ländern und dem Europäischen Parlament insgesamt. Das Dokument wird von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten ausgestellt und trägt daher neben Englisch auch die Landessprache.
Vor Kurzem, im Juni, hat das Europäische Parlament endlich grünes Licht für die Verwendung des Passes in der EuropäischenUnion gegeben. Da das System nun die endgültige Zulassung erhalten hat, tritt es ab 1. Juli 2021 in Kraft und wird EU-weit gelten. Es gibt jedoch eine Einschränkung, die Sie beachten sollten. Die einzelnen Mitgliedsstaaten haben nach diesem Datum eine zusätzliche Frist von 6 Wochen, um die Umsetzung des Passes abzuschließen. Wenn Sie vor Mitte August reisen, möchten wir von Flugrückerstattung empfehlen, auf der Website der deutschen Botschaft im jeweiligen Land zu überprüfen, ob die digitale Lösung dort verfügbar ist.
Obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, dass Sie im Besitz eines "EU Digital Covid Certificate" sind, um zu reisen, ist es eine gute Idee, es zu besitzen und zu verwenden, da das Zertifikat in der gesamten EU anerkannt wird und Ihnen normalerweise die Möglichkeit gibt, EU-Grenzen zu überqueren, ohne andere auf Covid-bezogene Anforderungen erfüllen, die Sie sonst bei der Einreise in dieses Land erfüllen müssten.
Trotzdem sollten Sie sich über die aktuellen Regeln Ihres Reiseziels auf dem Laufenden halten, da sich die Bedingungen schnell ändern können, mit der Möglichkeit, die geltenden Vorschriften des Landes anzupassen. (Außerdem gibt es Länder, die Beschränkungen weiterhin beibehalten haben.)
Auch wird bei oder vor der Einreise in ein Land häufig verlangt, dass man ein Formular ausfüllt, um sich in dem betreffenden Land anzumelden.
Das Zertifikat wird in digitaler und in Papierform erhältlich sein. Das Dokument enthält einen QR-Code, der einen einfachen und sicheren Zugriff auf die Informationen ermöglicht. Für die Ausstellung des Dokuments werden keine Gebühren erhoben.
Die Cov-Pass App bietet Zugang zu einer digitalen Lösung. Sie können die App von Google Play oder vom Apple App Store herunterladen, wenn Ihr Handy die technischen Voraussetzungen erfüllt.
Für weitere, hilfreiche Informationen über das digitale Impfzertifikat kann an dieser Stelle auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung verwiesen werden:
https://www.sueddeutsche.de/reise/eu-impfpass-impfzertifikat-1.5337152
Wenn Ihr Covid-Pass aufgrund eines negativen Covid-Tests ausgestellt wurde, welcher anstelle einer Impfung durchgeführt wurde, so denken Sie bitte daran, dass der Covid-Pass nur für eine begrenzte Anzahl von Stunden gültig ist (derzeit 72 oder 48 Stunden, je nach gewünschtem Reiseziel, wobei der Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Tests berechnet wird. Ausschlaggebend für die Berechnung der Frist ist somit nicht der Zeitpunkt, an dem das Testergebnis vorliegt. Denken Sie auch daran, dass Sie für jedes der Kinder, mit denen Sie reisen, einen Covid-Pass mitbringen müssen (der Impfstoff ist noch nicht für alle Kinder/Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren empfohlen).
Neben europaweiten Regelungen weisen wir auch darauf hin, dass es für vollständig geimpfte Personen einige besonders vorteilhafte Regelungen gibt, die einige Länder bereits eingeführt haben oder einführen wollen. So kann eine sonst erforderliche Quarantänezeit nach der Einreise in das betreffende Land unter Umständen vermieden werden. Dies gilt z.B. für die Seychellen und den Libanon. Wenn Sie also von der Sehnsucht nach fernen Ländern geplagt sind und Sie Ihre Impfungen bereits erhalten haben, könnte dies auch etwas sein, das Sie in Betracht ziehen und weiter untersuchen könnten.
Bevor Sie sich für eine Reise entscheiden, möchten wir Sie jedoch bitten, sich daran zu erinnern, dass in einigen Ländern besondere Einreisebestimmungen gelten können. Informieren Sie sich daher auf der Website der deutschen Botschaft in Ihrem Reiseland oder auf der Website des Auswärtigen Amt. Bitte beachten Sie, dass es innerhalb Ihrer eigenen Verantwortung liegt, die Regeln und Beschränkungen Ihres Reiseziels zu überprüfen und einzuhalten. So deckt beispielsweise eine Reiseversicherung nicht, wenn Ihre Reise wegen fehlender Impfung nicht angetreten werden kann.
Bitte beachten Sie auch, dass es erforderlich sein kann, dass Sie sich nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland in Selbstisolation begeben. Ob dies auf Sie zutrifft, hängt unter anderem davon ab, ob Sie geimpft wurden, und in welches Land oder in welche Region Sie gereist sind.
(Quellen: EU Kommission, EU-Parlamentet, The Telegraph)
(Links:
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/coronavirus-response/safe-covid-19-vaccines-europeans/covid-19-digital-green-certificates_de
https://www.telegraph.co.uk/travel/advice/vaccine-passports-countries-uk/)