Wurde Ihr Flug wegen des Corona Virus abgesagt?

Wir helfen Ihnen Ihr Geld zurück zu bekommen

Tausende Passagiere sind vom Corona Virus betroffen, weshalb mehrere Fluggesellschaften ihre Flüge in Gebiete mit hohem Risiko storniert haben. Wurden Ihre Reisepläne durch COVID-19 durchgekreuzt und sind Sie sich Ihrer Rechte als Fluggast bewusst? Lesen Sie weiter – wir erklären, wie Flugrückerstattung.de Ihnen hilft, Ihre Kosten zu erstatten.

Wenn die Fluggesellschaft den Flug absagt

Normalerweise bietet Flugrückerstattung.de nur dann Hilfe bei der Erstattung zusätzlicher Kosten gemäß der EU-Verordnung 261/2004 an, wenn diese mit einem Anspruch auf Entschädigung für verspätete Ankünfte zusammenhängen. Jetzt haben wir unsere Dienstleistungen jedoch erweitert, um den vielen Passagieren zu helfen, deren Flüge aufgrund des Corona Virus abgesagt wurden. Das bedeutet, dass wir jetzt Unterstützung für Passagiere anbieten, die Anspruch auf Erstattung von Flugtickets oder andere Kosten haben.

Eine Erstattung zu erhalten, kann ein komplizierter Prozess sein, da Ungewissheit darüber bestehen kann, ob die Fluggesellschaft oder das Reisebüro für die Rückerstattung Ihrer Kosten verantwortlich ist oder ob sie Ihren Anspruch zu Unrecht ablehnen. Das ist kein Problem, wir kümmern uns um alles und zögern nicht, Ihren Anspruch bei Bedarf vor Gericht zu bringen. Wir tun dies, ohne Ihnen zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Lesen Sie weiter, um mehr über Ihre Rechte zu erfahren:

Wenn Sie noch zu Hause sind, wenn Ihr Flug abgesagt wird

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert, haben Sie Anspruch auf eine Umbuchung auf einen anderen Flug ODER auf eine vollständige Rückerstattung Ihres Flugtickets. Aufgrund der aktuellen Situation ist es in vielen Fällen nicht möglich, Sie für einen anderen Flug zu buchen, was bedeutet, dass Sie berechtigt sind Ihr Geld zurückzufordern. Das Corona Virus gilt als außergewöhnlicher Umstand und Sie haben daher keinen Anspruch auf weitere Entschädigung.

Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Ihrem Abflug storniert wird und Ihre Fluggesellschaft Ihnen trotz der Tatsache, dass es alternative Flüge gibt, keine Umbuchung anbietet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.

Ihre Fluggesellschaft haftet nicht für angefallene Kosten im Zusammenhang mit Hotelreservierungen oder Mietwagen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei diesbezüglichen Bedenken an Ihre Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Fordern Sie hier Ihre Erstattung!

Wenn Ihr Flug storniert wird, während Sie im Ausland sind

Wenn Sie im Ausland festsitzen, weil Ihr Rückflug storniert wurde, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie so schnell wie möglich nach Hause zu bringen. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen keine Umbuchung anbieten kann, weil alle anderen Flüge storniert wurden, haben Sie das Recht selbstständig eine Alternative zu suchen und zu buchen. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft Ihr Flugticket erstatten und die Preisdifferenz zwischen Ihrem Originalticket und dem Preis Ihres anderen Transports nach Hause bezahlen. Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, während Sie darauf warten, nach Hause zu kommen, z.B. Übernachtungen, Speisen und Getränke oder der Transport zu einem Hotel können Sie ebenfalls erstatten. Denken Sie daran, Ihre Quittungen aufzubewahren!

Wenn Sie Ihren Flug vor Ihrer Abreise stornieren

Wenn Sie Ihren Flug stornieren, weil Sie Ihren Beitrag gegen die Ausbreitung des Corona Virus leisten möchten, können Sie keine Rückerstattung Ihres Tickets beantragen, und die Fluggesellschaft ist nicht für Ihre angefallenen Kosten (z. B. Hotelreservierungen oder Mietwagen) verantwortlich. Dies gilt auch, wenn eine Reisewarnung für Ihr Ziel ausgesprochen wurde. Daher kann Flugrückerstattung.de Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Wie wir bei der Rückerstattung helfen können?

Bei Flugrückerstattung.de sind wir bereit, Fluggäste dabei zu unterstützen Geld zurückzubekommen, welches sie aufgrund des Corona Virus für stornierte Flugtickets verloren haben. Um eine Klage bei uns einzureichen, müssen Ihre Kosten insgesamt mindestens £ 90 betragen. Wie immer beträgt unsere Servicegebühr 25% + MwSt. Ihrer Entschädigung, auch wenn wir Ihren Fall vor Gericht bringen müssen.

Reichen Sie Ihren Anspruch noch heute ein. Es ist einfach, schnell und kostenlos, wenn wir Ihnen nicht bei der Rückerstattung helfen können. Dann sagen wir keinen Gewinn, keine Gebühr! Fordern Sie hier Ihre Erstattung!
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